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Waffeneinfuhr / Vapeninförseltillstånd

Anweisungen für den Antrag auf Erlaubnis, die Waffe und Munition nach Schweden einzuführen. Um Waffen zur Jagd kurzzeitig nach Schweden einführen zu dürfen, ist eine Einfuhrgenehmigung (Vapeninförseltillstånd) der schwedischen Polizei zwingend erforderlich! Diese Einfuhrgenehmigung ist rechtzeitig vor Antritt der Reise einzuholen (min. 6 Wochen vorher). Das Antragsformular gibt es als PDF-Datei und kann am Computer ausgefüllt werden.

Beantragung der kurzzeitigen Waffeneinfuhr nach Schweden

Lieber Jagdgast!
In der Anlage findest du die notwendigen Formulare für die Beantragung der kurzzeitigen Waffeneinfuhr nach Schweden. Den Antrag kann man nur noch auf elektronischem Wege (per E-Mail) stellen! Die E-Mail-Adresse der bearbeitenden Polizeidienststelle lautet: weapon-arlanda.stockholm@polisen.se

Für die Antragstellung ist wichtig:

  1. Alle beigefügten Dokumente müssen als .pdf-Datei angehängt werden. (keine .jpg-Dateien!!!)
  2. Die Einladung zur Jagd und das Antragsformular sind PDF-Dateien, die am PC auszufüllen sind! (Bitte keine handschriftlichen Einträge vornehmen!!!)
  3. Bitte beide Dokumente mit deinen persönlichen Daten ergänzen!!
  4. Ob du das schwedische – oder das englische Antragsformular ausfüllst ist egal – wichtig ist, das es vollständig ausgefüllt ist.
  5. Dem Antrag ist der eingescannte Jagdschein als .pdf-Datei und der eingescannte europäische Feuerwaffenpass als .pdf-Datei beizufügen.
  6. Für jeden Antrag ist eine E-Mail zu verschicken. (Bitte nicht mehrere Anträge in einer E-Mail verschicken!!!)
  7. Im „Betreff“ der E-Mail sollte der Name des Antragstellers enthalten sein. (z.B. „Antrag zur Waffeneinfuhr nach Schweden fuer Matthias Klett“)
  8. Die E-Mail sollte dann vier Anhänge haben: die Einladung, das Antragsformular, den Jagdschein, den europäischen Feuerwaffenpass
  9. Solltest du den Antrag selbst verschicken, dann schicke mir bitte eine Kopie (ins CC setzen).
  10. Es empfiehlt sich, eine Lesebestätigung anzufordern. (Bei manchen E-Mailprogrammen muss man danach suchen, aber einstellen kann man das bei allen)

Zum Ausfüllen der Formulare hier einige Hilfen:
INBJUDAN = Einladung
ANSÖKAN = Antrag
Födeksetid = Geburtsdatum
Efternamn = Nachname
Tilltalsnamn = Rufname / Vorname
Adress = Anschrift (Strasse + Hausnummer)
E-postadress = E-Mailadresse
Postnummer = Postleitzahl
Datum för inresa/ utresa = Datum der Einreise/ Ausreise
Införselort = Einreiseort

Wenn die Polizeidienststelle den Antrag bearbeitet, bekommst du eine Rechnung geschickt. Wenn du die Rechnung selbst bezahlst, dann achte bitte darauf, dass genau der Betrag auf dem Konto der Polizei gutgeschrieben wird.

Kommt zu wenig Geld bei der Polizei an, wird der Antrag nicht bearbeitet. Die OCR-Nummer ist unbedingt in den Verwendungszweck eizutragen.

Wenn wir die Rechnung für dich bezahlen sollen, dann scanne die Rechnung bitte ein und schicke sie mir matthias@elchjagd-schweden.de. Wir legen das Geld für dich aus, sofern du es nicht schon mit der Rechnung bezahlt hast.

Bitte nicht vergessen!!
Vor der Einreise nach Schweden ist die Waffeneinfuhr beim Zoll anzumelden.
Das geht online. Hier die Internetadresse: https://privattjanster-vapenanmalan.tullverket.se/#!/start
Das geht auch auf deutsch und kostet nichts.

weitere Hinweise und Empfehlungen

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich eine gebührenpflichtige Auslandsüberweisung in schwedischen Kronen! Die Einfuhrgenehmigung wird dem Antragsteller per Briefpost zugeschickt (das kann bis zu fünf Wochen dauern). Die Einfuhrgenehmigung und der europäische Feuerwaffenpass sind in Schweden ständig im Original mitzuführen!

Zusätzlich!

Die Waffeneinfuhr / -ausfuhr ist bei der Einreise / Ausreise dem schwedischen Zoll zu erklären.
Das Formular dazu ist im Voraus in 3-facher Ausfertigung auszufüllen. Download: Waffeneinfuhr Zoll

Sollte die Zolldienststelle nicht besetzt sein, ist eine der Kopien des Formulars jeweils bei der Ein- / Ausreise in den Briefkasten der Zolldienststelle zu stecken. Die dritte Kopie verbleibt beim Einreisenden.

Sollte der deutsche Zoll Sie bei der Rückreise fragen, ob Sie etwas zu erklären haben, dann antworten Sie den Zollbeamten bitte, dass Sie Ihre Waffen wieder mit nach Deutschland bringen.

Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde – Landratsamt oder Kreisfreie Stadt – ausgestellt wird.

Beschreibung
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

Voraussetzungen
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Europäischen Feuerwaffenpass
  • Waffenbesitzkarte
  • Passbild (2-fach)

Regeln für die Elchjagd

Zur Durchführung der traditionellen Elchjagd in Nordvärmland ist es unbedingt erforderlich einige gesellschaftliche Regeln und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

 

Gesellschaftliche Regeln:

  • Schießen sie nur, wenn sie sicher sind, genug Zeit zu haben einen zweiten Schuß anbringen zu können.
  • Schießen sie nur ein Stück an jedem Stand.
  • Schießen sie immer erst das Kalb, niemals erst die Kuh.
  • Wenn sie geschossen haben, bleiben sie auf dem Stand, bis ein Hundeführer kommt oder ihr Anstelljäger sie abholt. Erklären sie genau was passiert ist, das ist besonders wichtig, wenn das Stück nicht tot ist.
  • Helfen sie bei Nachsuchen.
  • Wenn sie das Stück nicht selbst aufbrechen können, sagen sie dem Hundeführer oder Anstellschützen, dass das Stück noch nicht aufgebrochen ist und helfen sie ihm dabei. Es werden nur der Pansen und der Magen- Darmteil aus dem Stück entfernt. Das Zwerchfell bleibt aus Hygienischen Gründen im Stück. Leber, Milz und Nieren müssen für die tierärztliche Untersuchung ebenfalls im Stück bleiben.
  • Es wird erwartet, dass sie beim Bergen des Stückes mit helfen.
  • Nach der Jagd, werden die Stücke ins Schlachthaus gebracht, wo die Stücke gehäutet werden. Jeder Schützte ist verpflichtet beim Häuten mit zu helfen.

Sicherheitsbestimmungen:

  • Außerhalb der Jagd muß die Waffe sichtbar offen bzw. entladen getragen werden. Die Waffe wird erst auf dem Stand geladen und vor dem Verlassen des Standes entladen.
  • Der ihnen zugewiesene Stand darf auf keinen Fall verlassen werden, da sonst größte Lebensgefahr für sie, ihre Mitjäger und die Hundeführer besteht.
  • Die in ihrem Heimatland geltenden Sicherheitsbestimmungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden, gelten selbstverständlich auch in Schweden.

Wir helfen Ihnen gern! Sprechen Sie uns an.

Matthias

Handy: +49 170-2402839
E-Mail: matthias@elchjagd-schweden.de

Götz

Handy: +49 1511-7477809
E-Mail: goetz@elchjagd-schweden.de

Postanschrift

Gammelbyn Jakt AB
Järnvägsgatan 5
S 685 30 TORSBY